Bundeskanzlerin Angela Merkel und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben beim Corona-Gipfel am Mittwoch 28.10.2020 ergänzend zu den bisher getroffenen Beschlüssen, den Teil-Lock down befristet bis zum 30.11.2020 vereinbart. So hart uns diese Entscheidung auch trifft, müssen wir uns doch immer im Klaren sein: „Die Gesundheit aller hat absoluten Vorrang“
Ab 2. November gelten neue zeitlich befristete Maßnahmen.
Dazu gehören:
- Kontakte auf ein Minimum reduzieren.
- Aufenthalt in der Öffentlichkeit mit maximal 2 Haushalten, höchstens 10 Personen.
- Keine Feiern im privaten oder öffentlichen Raum.
- Restaurants, Bars, Clubs, Kneipen etc. werden geschlossen.
Ausnahme: Abholung oder Lieferung von Speisen. - Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind,
werden geschlossen. Dazu gehören:- Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit
- Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,
- Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
Aktuell finden daher keine Veranstaltungen in den Sozial- und Gruppenräumen statt. Sie haben jedoch die Möglichkeit uns per Telefon oder Email anzusprechen und einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Unter folgendem Link erhalten Sie die aktuellen Informationen der Stadt Esslingen: www.esslingen.de/coronavirus
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/weitere-massnahmen-zur-einschraenkung-der-corona-pandemie/
Darüber hinaus gilt weiterhin die Allgemeinverfügung des Landkreises: https://www.landkreis-esslingen.de/coronavo