Wie kann das Selbstbestimmungsrecht im Alter und bei Krankheit – also in schwierigen Lebensphasen – erhalten werden? Mediziner, Juristen, Pflegefachkräfte, Engagierte aus der Hospizarbeit, dem Krankenhaussozialdienst, der Krankenhausseelsorge, dem Stadt- und Kreisseniorenrat und aus den Betreuungsvereinen widmen sich seit 1996 diesem Anliegen. Die Esslinger Initiative hat für die Wahrung von Menschenwürde und Selbstbestimmung im Alter und bei Krankheit Formulare entwickelt, um Vorsorge für die Zeit einer möglichen Entscheidungsunfähigkeit in schwerer Krankheit und am Ende des Lebens treffen zu können. Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, in der Medizin und in der Pflege werden laufend in die Formulare eingearbeitet.
Gleich zweimal in 2025 bietet die Esslinger Initiative Schulungen in den Sozial- und Gruppenräumen im Sportpark Weil an, um Menschen als Berater für vorsorgende Papiere auszubilden. Die 3-tägige Schulung für die Durchführung von Beratungen wird mit einem Zertifikat abgeschlossen. Für erfahrene Berater/innen werden 1-tägige Auffrischungskurse angeboten
Lehrgang 1: 08.02. / 15.02. / 15.3.2025
Lehrgang 2: 20.09. / 27.09. / 11.10.2025 (tbc)
Weitere Informationen unter Esslinger Initiative (Aktuelles bzw. Downloadbereich)
Kontakt: Jürgen Briem,
Wer an ehrenamtlicher Arbeit interessiert ist und im persönlichen Rahmen gerne Gespräche führt, die Menschen weiterhelfen, darf sich gerne bei der Esslinger Initiative melden. Sie würden damit einen gemeinnützigen Verein aktiv mit Ihrer Arbeit unterstützen. Den Umfang Ihrer Tätigkeit bestimmen Sie selbst.
Die Esslinger Initiative vermittelt Ihnen die Kompetenz, fachlich fundierte Beratungen zu führen, begleitet Sie während Ihrer Arbeit und steht für alle Fragen zu Verfügung.
Eine kostenlose und unabhängige Beratung zur Vorsorge, abgestimmt auf die ganz persönliche Situation ist das besondere Angebot der Esslinger Initiative. Beratungsstellen im gesamten Landkreis Esslingen und darüber hinaus bieten diese Hilfe an. (Eine individuelle Rechtsberatung ist Rechtsanwälten und Notaren vorbehalten)